Hundekurse / Hundeführerschein - Hundeschule DOG RULES

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Pflicht oder nicht?

Halterkurse


Obligatorischer «Hundeführerschein» in der Schweiz ?

Eigentlich könnte man einfach antworten: NEIN!

Aber das wäre tatsächlich zu kurz gegriffen. Wie so einiges in der Schweiz, gestaltet sich die Gesetzeslage und die Vorschriften zur Haltung von Hunden, durch den Föderalismus, recht unübersichtlich. Wagen wir einmal einen Blick in diesen Regulations-Dschungel:

Als erstes sollte man wissen, dass es in der Schweiz kein nationales Hundegesetz gibt! Auf nationaler Ebene existiert das Tierschutzgesetz, in welchen der Tierschutz geregelt wird, jedoch keine expliziten Regelungen zum Thema Hund verfasst sind. Da kommen nun die kantonalen Gesetzgebungen ins Spiel. Und hier beginnt der Urwald, wo man als Hundehalter schnell die Orientierung verlieren kann.

Doch zuerst nochmals zurück zum «Hundeführerschein».

Im Jahr 2008, genauer am 01.09.2008, wurde im Schweizer Tierschutzgesetz der SKN (Sachkundenachweis) für jeden Hundehalter als obligatorisch erklärt. Diesen könnte man im weitesten Sinne als «Hundeführerschein» bezeichnen, doch dieser Begriff wurde aus Deutschland übernommen und wird vereinzelt in ähnlicher Form wie in Deutschland in der Schweiz angeboten, ist aber weder obligatorisch noch «anerkannt». Das Obligatorium des SKN wurde jedoch durch den Nationalrat, aufgrund einer  Evaluation des BLV und dem vermeintlich unzureichenden Nutzen, am 01.01.2017 wieder ausser Kraft gesetzt. Der SKN wird aber nach wie vor als freiwilliger Kurs von einigen Institutionen angeboten. In die Lücke, welche die Abschaffung des SKN-Obligatoriums hinterliess, sprang die Trägerorganisation des NHB (Nationales Hundehalter Brevet), namentlich der VKAS (Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz) und seine Partnerorganisationen wie bspw. BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen), Schweizer Tierschutz (STS), Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK), mit dem Konzept des Nationales Hundehalter Brevet - LINK. Dieses Brevet basiert im grossen und ganzen auf dem Aargauer-Hundehalterbrevet, was im Kanton Aargau schon seit einigen Jahren erfolgreich angeboten wird. Das NHB soll, ähnlich dem SKN, dem Halter gewisse kynologische Grundkenntnisse, sowie Alltagssituationen und das Management dieser vermitteln. Der Kurs wird durch eine Prüfung, und bei Bestehen mit einem «Fähigkeitsausweis», abgeschlossen. Als weiteres Fernziel könnte der NHB als schweizweites Obligatorium den abgeschafften SKN ersetzen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die kantonsübergreifende Gültigkeit des NHB! (Seit dem 01.01.2023 gilt der NHB im Kanton Luzern für Ersthundehalter und Halter von Auslandshunden als obligatorisch, in den restlichen Kantonen z.Zt. noch nicht).

So weit so gut. Leider ist dies noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Im Kanton Zürich beispielsweise, müssen Halter bestimmter Rassen oder Mischlingen, je nach Grössen und Alter, Pflichtkurse wie Welpen-, Junghund- und Erziehungskurse, bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte, besuchen (Stand Februar 2023, Infos: LINK). Im Kanton Graubünden und Glarus andererseits, wurde stellvertretend zum SKN der KAL (kynologischer Ausbildungslehrgang) als obligatorisch für Ersthundehalter ins Leben gerufen. Weiter bestehen in vielen Kantonen für die Halter von sogenannten «Listenhunden» eine Kurspflicht (Infos: LINK). Was als «Listenhund» gilt kann, wiederum je nach Kanton, unterschiedlich ausfallen.

Weiter ist, bei Vorfällen mit Hunden (nicht nur primär mit "Listenhunden"), das jeweilige kantonale Veterinäramt berechtigt, den Halter zum Besuch von Erziehungskursen, oder den in den Kantonen «anerkannten» Kursen, zu verpflichten. Zusätzlich kann durch das Veterinäramt, eine Wesensprüfung des Hundes angeordnet werden.

Sie sehen, so einfach macht es uns der Gesetzgeber nicht. Um das Ganze noch etwas unübersichtlicher zu machen, hat auch nicht jeder Kanton ein (eigenes) Hundegesetz. Und "last but not least", die einzelnen kantonalen Hundegesetze und Verordnungen können unterschiedlich ausgestaltet sein.

Sollten nun alle Klarheiten beseitigt sein, keine Bange. Detaillierte Informationen finden Sie i.d.R. auf der Offiziellen Webseite des Kantons oder dem kantonalen Veterinäramt, oder sie fragen beim "Huntrainer ihres Vertrauens" nach. Weiter finden sie zusätzliche und wichtige Informationen  über Pflichten und Rechte als Hundehalter, bspw auf der Homepage von «Tier im Recht».

2020 © d-signs.ch
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