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NEWS - Hundeschule DOG RULES

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NEWS

Hier finden Sie News und Aktuelles der Hundewelt von DOG RULES

Der Sommer

Sommer, Sonne, Hitze

Fellpflege: Selbst im Sommer erfüllt das Fell eine wichtige Funktion. Temepraturregelung, Schutz vor Sonne und Parasiten. Pflegen sie das Fell ihres Hundes auch im Sommer und lassen sie es - allen voran bei Hunden mit langen Deckhaaren und/oder viel Unterwolle - von einer Fachperson pflegen. Achten sie nach dem Spaziergang oder Aktivitäten im Freien und/oder Wald auf Parasiten wie bspw Zecken im oder auf dem Fell.

Pfoten: Auch Hunde können ihre Pfoten verbrennen. Achten sie bei Spaziergängen etc darauf dass der Boden (Asphalt, Beton, Steinplatten etc) nicht zu heiss ist. Als Trick, können sie mit dem Handrücken oder dem blanken Fuss ob der Boden heiss ist. (wenn sie nach wenigen Sekunden das gefühl habe es ist zu heiss, ist es vermutlich auch zu heiss).

Hitze und Sonnet: Achten sie darauf, dass ihr Hund zu Hause, im Garten oder auch unterwegs, genügend kühle und Schattige Plätze vorfindet. Zu Hause können auch Kühlmatten, Hundepools helfen.

Spaziergänge: Bei den aktuellen und heissen Temperaturen ist es von Vorteil Aktivitäten in die kühleren Morgenstunden (oder ev.  Abend- Nachtstunden) zu verlegen. Meiden sie lang andauernde Aktivitäten in der prallen Sonne, und gehen sie über den Tag lieber im Wald spazieren. Weniger ist hier mehr.

Trinken / Abkühlen: Ihr Hund sollte im Sommer immer und überall genügend Wasser zur Verfügung haben. Nehmen sie bei Spaziergängen im Somme auch eine kleine Wasserflasche mit Napf oder Trinkaufsatz für den Hund mit.






Kurz-News aus der Hundewelt

  • 10. Oktober 2025 ist der Welthundetag.

  • 2025: Im Kampf gegen den illegalen und dubiosen Handel mit Hunden (Tieren) entgegenzuwirken lanciert der Bund zusammen mit dem Schweizerischen Tierschutz STS, eine Informationskampagne. Die wichtigsten Eckpunkte in Kurzfassung: Auf rechtlicher Ebene will der Bund die internationale Zusammenarbeit stärken, im Kampf gegen den illegalen Handel mit Hunden. Das Mindestalter für den gewerbemässigen Handle bzw. Import vom Welpen wurde erhöht. Eine neue Internetseite zur Kampagne - www.hundekauf.ch Auf dieser Platform können sich interesseirte Personen informieren.

  • Ab Juni 2025: Im Kanton Zürich gilt neu ein praktischer Ausbildungskurs für alle Hundehalter. Neuhundehalter müssen zudem eine theoretischen Ausbildungskurs besuchen. Genauere Informationen zu den Ausbildungen sowie zum Rottweiler-Verbot, finden sie unter www.zh.ch.

  • Am Wochenende vom 7. - 9. Februar 2025 fand ein weiteres mal die Hundemesse in der Eulachhalle in Winterthur statt. An 3 Tagen konnte sich Hundefreunde über viele Gebiete der Hundewelt informieren, konnten an Vorträgen teilnehmen und Shows besuchen.

  • AB 2025: Im Kanton Basel-Stadt müssen Neuhundehaltende ab dem 1. April 2025 den Hunde-Erziehungskurs «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen. Die Kurspflicht beschränkt sich auf acht Praxis-Lektionen mit gewissen theoretischen Elementen, ist prüfungsfrei und betrifft nur Personen, die erstmals einen Hund halten. Personen, die bereits Hunde gehalten haben, sind von der Kurspflicht nicht betroffen. Die Lektionen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde zu Kursbeginn beträgt vier Monate.

  • Ab 2025: Die Regierung des Kantons Zürich hat die Neuanschaffung von Rottweilern per 1.1.2025 verboten. Grund dafür ist der tragische Vorfall in Adlikon im vergangenen Oktober, bei dem ein Rottweiler mehrere Menschen, darunter zwei Kinder, schwer verletzt hat. Dieser Vorfall ist sehr schlimm und bedauerlich, hat aber nichts mit der Rasse an sich zu tun. Die SKG sowie der zuständige Rasseklub arbeiten an einem Rekurs gegen dieses Verbot.

  • Ab 2025: Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV heute mitgeteilt hat, treten die Änderungen in der Tierschutzverordnung bezüglich der Einfuhr von Welpen in die Schweiz bereits am 1. Februar 2025 in Kraft.
    Die gute Nachricht: Die Einschränkung – Import von Welpen erst ab der vollendeten 15. Alterswoche – gilt ausschliesslich für den gewerbsmässigen Import. Welpenkäufer:innen können nach wie vor einen Welpen im Ausland bei der Züchterin oder beim Züchter auswählen und diesen ab der vollendeten 8. Lebenswoche erwerben. Sie müssen den Welpen allerdings selber bei der Zuchtstätte abholen und einführen.
Homework
Hundekauf
Bitte überlegen Sie immer genau, bevor Sie sich ein Haustier zulegen. Es sind keine Spielsachen oder Accesoires, es sind LEBEWESEN!
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